Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Verkauf, die Lieferung und die Aktualisierung von Ladegeräten und Zubehör
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf den Verkauf, die Lieferung und die Aktualisierung von Ladeinfrastruktur und Zubehör (nachfolgend: „E-Mobility Equipment“) von der Volkswagen Group Charging GmbH, (nachfolgend: „Elli“) an den Käufer (nachfolgend: „Kunde“) ohne Rücksicht darauf, ob Elli die Hardware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB). Die nachfolgenden AGB gelten, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
2 Änderungen dieser AGB
Elli kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Änderungen werden nur mit Zustimmung des Kunden wirksam.
3 Vertragsgegenstand
3.1 Unter diesem Vertrag verkauft und liefert Elli dem Kunden E-Mobility Equipment, welches der Kunde über den Elli Endkunden Webshop (nachfolgend: „Webshop“) bestellen kann und stellt dem Kunden Aktualisierungen des E-Mobility Equipments zur Verfügung.
3.2 Verfügbares E-Mobility Equipment inklusive der dazugehörenden anwendbaren Produktspezifikationen kann der Kunde jederzeit im Webshop abrufen. Je nach Art des E-Mobility Equipments kann für den vollen Funktionsumfang die Installation und Nutzung einer Software erforderlich sein.
3.3 Die Art und Anzahl des E-Mobility Equipments, das Elli dem Kunden zur Verfügung stellt, erfolgt aufgrund individueller Bestellungen gemäß Ziffer 3.2.
3.4 Für den Kauf von E-Mobility Equipment mit LTE-Funktionalität gilt:
Die LTE-Funktionalität darf ausschließlich innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten sowie im Vereinigten Königreich, der Schweiz und Norwegen genutzt werden. Nicht gestattet ist die Nutzung in den europäischen (Übersee-)Gebieten: Nordzypern, Färöer-Inseln, französische Überseegebiete (Französisch-Guayana, Polynesien, Tahiti, Guadeloupe, La Réunion, Martinique, Neukaledonien, Saint-Barthélemy, Saint-Pierre und Miquelon, Wallis und Futuna, Clipperton-Insel, französische Süd- und Antarktisgebiete), Gibraltar, Grönland, Guernsey, Isle of Man, Jersey, Niederländische Antillen (einschließlich ABS-Inseln und Sint Maarten), den portugiesischen Gebieten mit Ausnahme des Festlandes, Madeira und den Azoren sowie spanischen Gebieten mit Ausnahme des Festlandes, der Balearen, der Kanarischen Inseln, Ceuta und Mellila.
3.5 Wird die LTE-Funktion dennoch in einem nicht autorisierten Land genutzt, behält sich die Elli das Recht vor, die LTE-Verbindung abzuschalten und die Kommunikation über LTE zu blockieren.
3.6 Jegliche Nutzung des von der Elli für das E-Mobility Equipment bereitgestellten LTE-Datenvolumens für andere Zwecke ist untersagt. Jede missbräuchliche Verwendung des Datenvolumens führt zur sofortigen Deaktivierung der LTE-Funktionalität.
4 Vertragsschluss
4.1 Ellis Angebote im Rahmen der Leistungs- und Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Die Bestellung des E-Mobility Equipments durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot und erfolgt aufgrund einzelner Bestellungen des Kunden.
4.2 Der Kunde kann das von Elli angebotene E-Mobility Equipment auswählen, in seinen Warenkorb legen und über den Webshop bestellen. Der Kunde kann den Bestellvorgang als Gast oder, sofern er Verbraucher ist, über sein Elli-Kundenkonto durchführen.
4.3 Sofern der Kunde noch kein persönliches Kundenkonto bei der Elli (Elli Kundenkonto) besitzt, kann dieses vom Kunden vor Beginn des Bestellvorgangs (Checkout) angelegt werden. Der Kunde gibt hierfür eine E-Mail-Adresse und ein Passwort an und erhält anschließend eine automatische Bestätigungs-E-Mail von der Elli. Um sein Elli Kundenkonto zu aktivieren, muss der Kunde seine E-Mail über den darin enthaltenen Link bestätigen. Dabei wird verifiziert, dass die angegebene Email-Adresse auch existiert.
4.4 Danach ist der Kunde im Webshop angemeldet und kann seine Kundendaten vervollständigen, die für den Bestell-, Liefer- und Zahlungsvorgang benötigt werden. Informationen wie Lieferadresse, Rechnungsadresse, E-Mail und Telefonnummer, welche im Checkout vom Kunden angegeben werden, werden für den Kunden im Elli Kundenkonto gespeichert. Bei einer Bestellung als Gast müssen die in Satz 1 genannten Kundendaten zur Bestellabwicklung ebenfalls vom Kunden angegeben werden. Eine Speicherung der persönlichen Daten des Kunden im Elli Kundenkonto erfolgt bei einer Bestellung als Gast hingegen nicht. Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Artikelbezeichnung, Artikelmenge, Name, Anschrift, Zahlungsart) nochmals zu prüfen und ggf. zu ändern. Erst mit Anklicken des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde gegenüber Elli ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
4.5 Elli bestätigt den Eingang der Bestellung unmittelbar nach Abgabe der Bestellung in Form einer unverbindlichen Bestellbestätigung per E-Mail. Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar, es sei denn Elli bestätigt darin neben der Bestätigung des Zugangs zugleich auch die Annahme des Angebots.
4.6 Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Elli die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung (in der Regel per E-Mail) oder durch die Lieferung der Ware annimmt. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Lieferung des E-Mobility Equipments, wird der Vertragstext inklusive der Rechnung dem Kunden von Elli auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, PDF) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
4.7 Die Rechnungstellung erfolgt elektronisch.
4.8 Elli prüft die Bestellung des Kunden und behält sich vor, von einer Annahmeerklärung abzusehen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Elli wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
4.9 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
5 KfW-Förderung
Der Kunde hat als Unternehmer die Möglichkeit für die im Webshop als KfW-förderfähig gekennzeichneten Wallboxen bei der KfW einen Antrag auf Gewährung eines Investitionszuschusses zu stellen. Das KfW-Programm 441 richtet sich ausschließlich an Unternehmer und nicht an Verbraucher. Über die Gewährung des Investitionszuschusses entscheidet ausschließlich die KfW anhand der Förderkriterien nach Eingang des Antrags durch den Kunden. Die vollständigen Förderkriterien und Informationen zur Antragstellung sowie alle näheren Informationen zum KfW-Programm 441 erhält der Kunde bei der KfW, Palmengartenstraße 5-9 60325 Frankfurt, www.kfw.de, Infocenter Telefon: 0800 5399005 (kostenfrei) Fax: 069 7431-9500.
6 Lieferung, Warenverfügbarkeit
6.1 Die Lieferfrist wird individuell vereinbart oder von Elli bei Annahme der Bestellung angegeben. Sofern Elli eine Angabe in Tagen, Wochen oder Monaten macht, berechnet sich die Lieferfrist ab dem Zeitpunkt der Angabe oder Vereinbarung der Lieferfrist gemäß Satz 1. In Einzelfällen kann die Lieferzeit ca. 3 Monate nach Abgabe der verbindlichen Bestellung des Kunden betragen.
6.2 Sofern Elli verbindliche Lieferfristen aus Gründen, die Elli nicht zu vertreten hat, nicht einhalten kann (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird Elli den Kunden hierüber unverzüglich informieren und gleichzeitig die voraussichtliche, neue Lieferfrist mitteilen.
6.3 Ist das E-Mobility Equipment auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, sind Elli und der Kunde berechtigt, ganz oder teilweise von dem Vertrag zurückzutreten; eine bereits erbrachte Gegenleistung des Kunden wird Elli unverzüglich über die vom Kunden gewählte Art der Zahlungsmethode erstatten. Als Fall der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gilt insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch einen Zulieferer, wenn Elli ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder Elli noch den Zulieferer ein Verschulden trifft oder Elli im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist.
6.4 Elli liefert nur an Kunden, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (Rechnungsadresse) in Deutschland haben und im selben Land eine Lieferadresse angeben können.
7 Lieferung, Erfüllungsort, Gefahrübergang
7.1 Elli liefert das E-Mobility Equipment an den vom Kunden im Rahmen der Bestellung kommunizierten Ort, der den Erfüllungsort für die Lieferung und Nacherfüllung bestimmt. Der Liefertermin wird dem Kunden gemäß Ziffer 6.1 mitgeteilt.
7.2 Kosten und Gefahren gehen mit der Lieferung des E-Mobility Equipments auf den Kunden über. Der konkrete Ort für den Gefahrübergang ergibt sich aus Ziff. 7.1.
8 Preise und Lieferbedingungen
8.1 Alle Preise, die Elli auf dem Webshop angegeben hat, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
8.2 Die entsprechenden Versandkosten werden dem Kunden in dem Bestellformular angegeben und sind vom Kunden zu tragen, soweit der Kunde – als Verbraucher – nicht von seinem Widerrufsrecht Gebrauch macht.
8.3 Der Kunde hat im Falle eines als Verbraucher geltend gemachten Widerrufs die unmittelbaren Kosten der Rücksendung zu tragen.
9 Eigentumsvorbehalt- und Eigentumsübergang
Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises verbleibt das E-Mobility Equipment im Eigentum von Elli.
10 Zahlungsmodalitäten
10.1 Elli bietet dem Kunden verschiedene Zahlungsmodalitäten an, die jeweils im Webshop angegeben sind.
10.2 Die Zahlung des Kaufpreises ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Elli für das Jahr Verzugszinsen i.H.v 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen.
10.3 Die Verpflichtung des Kunden zur Zahlung von Verzugszinsen schließt die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden durch Elli nicht aus.
10.4 Der Kaufpreis ist in EURO zu entrichten.
11 Mängelansprüche, Gewährleistungsrechte des Kunden
11.1 Elli gewährleistet, dass das E-Mobility Equipment frei von Material- und Verarbeitungsfehlern ist und den gesetzlichen Normen entspricht.
11.2 Elli haftet für Sachmängel nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften, insbesondere §§ 434 ff. BGB.
11.3 Eine zusätzliche Garantie besteht bei dem von Elli gelieferten E-Mobility Equipment nur, wenn diese ausdrücklich in der Auftragsbestätigung abgegeben wurde.
11.4 Das E-Mobility Equipment darf nur von einem qualifizierten Elektriker installiert, deinstalliert, gewartet oder repariert werden. Eine fehlerhafte oder unsachgemäße Installation, Reparatur oder Modifikation des E-Mobility Equipments (etwa durch unsachgemäße Lagerung, Verwendung von Nicht-Original-Ersatzteilen, Modifikation entgegen des Verwendungszwecks, nicht fachgerechte Durchführung der Betriebs- und Installationsanweisungen) kann zum Erlöschen der Gewährleistungsrechte führen.
11.5 Macht der Kunde im Falle eines Mangels am E-Mobility Equipment von seinen Gewährleistungsrechten Gebrauch und stellt sich im Rahmen der Prüfung des E-Mobility Equipments durch die Elli heraus, dass der Mangel am E-Mobility Equipment auf eine unsachgemäße oder fehlerhafte Installation, Deinstallation, Reparatur oder Wartung (insb. durch nicht entsprechend qualifiziertes Personal) zurückzuführen ist, hat der Kunde sämtliche Kosten für bei der Elli entstandene Aufwendungen zur Prüfung des Mangels zu tragen.
11.6 Die Elli haftet nicht für Mängel oder Beschädigungen am E-Mobility Equipment, die auf normale Abnutzung und normalen Verschleiß zurückzuführen sind.
12 Rücktrittsrecht des Kunden
12.1 Hat der Kunde Elli ebenfalls mit der Installation des E-Mobility Equipments beauftragt und stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass eine Installation aufgrund eines Umstandes, den der Kunde nicht zu vertreten hat, nicht möglich ist, kann der Kunde von dem Kauf des E-Mobility Equipments zurücktreten.
12.2 Elli wird dem Kunden in dem Fall von Ziff. 12.1 unverzüglich alle bereits gezahlten Beträge erstatten und das E-Mobility Equipment kostenlos zurücknehmen, sofern eine Auslieferung an den Kunden bereits erfolgt ist.
13 Haftung
13.1 Auf Schadensersatz haftet Elli – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elli, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist Elli´s Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
13.2 Die sich aus Ziff. 13.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Elli nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Elli einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des E-Mobility Equipments übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
13.3 Elli haftet nicht für unvorhersehbare mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall von Ziff. 13.1 vor.
13.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Elli die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
14 Softwareaktualisierungen
Zur durchgängigen Erhaltung oder Erweiterung der Funktionsfähigkeit sowie zur Gewährleistung der Sicherheit des E-Mobility-Equipments behält sich die Elli das Recht vor, in regelmäßigen Abständen Softwareaktualisierungen am E-Mobility-Equipment des Kunden durchzuführen. Die Softwareaktualisierungen dienen ausschließlich der Erhaltung oder Erweiterung der Funktionsfähigkeit sowie der Sicherheit des E-Mobility-Equipments.
Während der Dauer des Installationsvorgangs kann das E-Mobility-Equipment nicht zum Laden genutzt werden.
Die Dauer des Installationsvorgangs hängt vom Umfang des Softwareupdates ab.
15 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen Elli und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben in diesem Fall ebenfalls unberührt.
16 Streitbeilegung
Elli ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand Januar 2022
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Durchführung von Installationsdienstleistungen von Ladegeräten
1 Geltungsbereich
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) finden Anwendung auf die Installation von Ladeinfrastruktur und Zubehör durch die Volkswagen Group Charging GmbH, (nachfolgend: „Elli“) bei dem Kunden ohne Rücksicht darauf, ob Elli die Installation der Ladeinfrastruktur selbst erbringt oder sich zur Erfüllung eines Dritten bedient. Die nachfolgenden AGB gelten nur, wenn der Kunde Verbraucher (§ 13 BGB) oder Unternehmer (§ 14 BGB) ist.
2 Vertragsgegenstand
2.1 Elli übernimmt im Rahmen der nachfolgenden Bedingungen die Installation von Ladeinfrastruktur sowie damit zusammenhängenden Dienstleistungen (nachfolgend: „Installations-Services“) für den Kunden.
2.2 Voraussetzung für die Bestellung der Installations-Services ist, dass der Kunde zugleich auch Ladeinfrastruktur von Elli gekauft hat.
2.3 Von den Installations-Services umfasst ist ein individueller Home Check gemäß Ziff. 4 sowie die Installation der Ladeinfrastruktur gemäß Ziff. 6.
2.4 Elli ist berechtigt, die Installations-Services durch ein beauftragtes Fachunternehmen (nachfolgend: „Installationspartner“) ausführen zu lassen.
2.5 Der Kunde bestellt die Installations-Services über den Elli B2C Webshop (nachfolgend: „Webshop“).
2.6 Die Installations-Services werden von Elli als Standardinstallationspaket zu einem festen Entgelt angeboten. Die entsprechenden Bestandteile und Bedingungen des Standardinstallationspakets kann der Kunde jederzeit in dem Webshop einsehen und der Leistungsbeschreibung seines Vertrages entnehmen.
3 Vertragsschluss
3.1 Ellis Angebote im Rahmen der Leistungs- und Produktbeschreibungen sind unverbindlich. Die Bestellung der Installations-Services durch den Kunden gilt als verbindliches Vertragsangebot.
3.2 Der Kunde kann die von Elli angebotenen Installations-Services auswählen, in seinen Warenkorb legen und über den Webshop bestellen. Der Kunde kann den Bestellvorgang als Gast oder, sofern er Verbraucher ist, über sein Elli-Kundenkonto durchführen.
3.3 Sofern der Kunde noch kein persönliches Kundenkonto bei der Elli besitzt, kann dieses vom Kunden vor Beginn des Bestellvorgangs (Checkout) angelegt werden. Der Kunde gibt hierfür eine E-Mail-Adresse und ein Passwort an und erhält anschließend eine automatische Bestätigungs-E-Mail von der Elli. Um sein Elli Kundenkonto zu aktivieren, muss der Kunde seine E-Mail über den darin enthaltenen Link bestätigen. Dabei wird verifiziert, dass die angegebene Email-Adresse auch existiert.
3.4 Danach ist der Kunde im Webshop angemeldet und kann seine Kundendaten vervollständigen, die für den Bestell-, Liefer- und Zahlungsvorgang benötigt werden. Informationen wie Lieferadresse, Rechnungsadresse, E-Mail und Telefonnummer, welche im Checkout vom Kunden angegeben werden, werden für den Kunden im Elli Kundenkonto gespeichert. Bei einer Bestellung als Gast müssen die in Satz 1 genannten Kundendaten zur Bestellabwicklung ebenfalls vom Kunden angegeben werden. Eine Speicherung der persönlichen Daten des Kunden im Elli Kundenkonto erfolgt bei einer Bestellung als Gast hingegen nicht.
3.5 Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsart) nochmals zu prüfen und ggf. zu ändern. Erst mit Anklicken des Feldes „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde gegenüber Elli ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab.
3.6 Elli bestätigt den Eingang der Bestellung unmittelbar nach Abgabe der Bestellung in Form einer unverbindlichen Bestellbestätigung per E-Mail. Die Bestellbestätigung stellt noch keine Annahme des Kaufangebots des Kunden dar, es sei denn Elli bestätigt darin neben der Bestätigung des Zugangs zugleich auch die Annahme des Angebots.
3.7 Ein Vertrag kommt dann zustande, wenn Elli die Bestellung des Kunden durch eine Auftragsbestätigung (in der Regel per E-Mail) oder durch die Ausführung der Installations-Services annimmt. In dieser E-Mail oder in einer separaten E-Mail, jedoch spätestens bei Ausführung der Installations-Services, wird der Vertragstext inklusive der Rechnung dem Kunden von Elli auf einem dauerhaften Datenträger (E-Mail, PDF) zugesandt. Der Vertragstext wird unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert.
3.8 Die Rechnungstellung erfolgt elektronisch.
3.9 Elli prüft die Bestellung des Kunden und behält sich vor, von einer Annahmeerklärung abzusehen. In diesem Fall kommt ein Vertrag nicht zustande. Elli wird den Kunden darüber unverzüglich informieren und bereits erhaltene Gegenleistungen unverzüglich zurückerstatten.
3.10 Der Vertragsschluss erfolgt in deutscher Sprache.
4 Home Check
4.1 Elli bietet dem Kunden im Rahmen des Standardinstallationspakets einen sog. „Home Check“ an. Der Home Check umfasst eine detaillierte Prüfung und Bewertung der lokalen Umgebung und Netzinfrastruktur.
4.2 Zur Durchführung des Home Checks wird sich der Installationspartner nach Vertragsschluss gemäß Ziff. 3.7 telefonisch oder per E-Mail mit dem Kunden in Verbindung setzen und einen Termin für den Home Check vereinbaren.
4.3 Die Ausführung des Home Checks (Physischer oder Remote Home Check) variiert je nach Land und den lokalen Gegebenheiten beim Kunden vor Ort. Welche Variante (Physischer oder Remote Home Check) beim Kunden durchgeführt wird, kann der Kunde im Webshop prüfen.
Im Rahmen eines Remote Home Checks werden die lokalen Gegebenheiten per Onlinefragebogen, Bilderupload, Videotelefonat sowie Telefonat analysiert.
Der Physische Home Check erfordert die lokale Anwesenheit des Installationspartners vor Ort beim Kunden. Der Installationspartner benötigt zur Durchführung insbesondere Zutritt zum Sicherungskasten sowie zu sämtlichen die Installation betreffenden Räumlichkeiten und Außenbereichen.
4.4 Im Anschluss an den Home Check erhält der Kunde von dem Installationspartner eine verbindliche Einschätzung, ob eine Installation der Ladeinfrastruktur bei ihm möglich ist.
4.5 Ferner wird der Kunde von dem Installationspartner darüber informiert, ob bei ihm eine Installation der Ladeinfrastruktur im Rahmen des von Elli angebotenen Standardinstallationspakets möglich ist. Sofern eine Installation der Ladeinfrastruktur zusätzliche Kosten erfordert, wird der Installationspartner dem Kunden im eigenen Namen ein verbindliches Zusatzangebot unterbreiten, welches der Kunde annehmen kann. Der Vertrag kommt dann zwischen dem Kunden und dem Installationspartner zustande.
5 Rücktrittrecht des Kunden
5.1 In den Fällen der Ziff. 4.4 und 4.5 kann der Kunde von dem Installations-Service-Vertrag mit Elli zurücktreten. In einem solchen Fall behält sich Elli vor, im Einzelfall eine Gebühr für die Durchführung des Physischen Home Checks zu fordern.
5.2 Dem Kunden steht das Recht nach Ziff. 5.1 auch dann zu, wenn er Ladeinfrastruktur bei Elli gekauft hat. Der Kunde kann dann von dem Kaufvertrag über Ladeinfrastruktur unter den gleichen Bedingungen wie Ziff. 5.1 zurücktreten.
5.3 Elli wird dem Kunden in den Fällen der Ziff. 5.1 und 5.2 unverzüglich alle bereits gezahlten Beträge erstatten, abzüglich einer etwaigen Gebühr gemäß Ziff. 5.1.
6 Installation
6.1 Die Installation der Ladeinfrastruktur wird von dem Installationspartner vor Ort bei dem Kunden durchgeführt.
6.2 Zur Durchführung der Installation wird sich der Installationspartner nach Abschluss des Home Checks mit dem Kunden abstimmen und einen Termin für die Installation der Ladeinfrastruktur vereinbaren. Der Termin wird dem Kunden von Elli und/oder dem Installationspartner per E-Mail oder Telefon bestätigt.
6.3 Der Installationspartner benötigt zur Durchführung der Installation Zutritt zu dem Sicherungskasten sowie zu sämtlichen die Installation betreffenden Räumlichkeiten und Außenbereichen.
6.4 Die Installation umfasst die Verlegung des Leitungswegs von der Unterverteilung zur Ladestation, den Einbau gesetzlich vorgeschriebener Absicherungen sowie die Montage, elektrotechnische Abnahme und Inbetriebnahme der Ladestation.
7 Entgelt, Zahlungsmodalitäten
7.1 Für den Installations-Service (Standardinstallationspaket) zahlt der Kunde ein einmaliges Entgelt. Die Höhe des Entgelts kann der Kunde jederzeit im Webshop einsehen und seiner Bestellbestätigung entnehmen.
7.2 Alle Preise, die Elli auf dem Webshop angegeben hat, verstehen sich einschließlich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.3 Die Zahlung des Entgelts ist unmittelbar mit Vertragsschluss fällig. Ist die Fälligkeit der Zahlung nach dem Kalender bestimmt, so kommt der Kunde bereits durch die Versäumung des Termins in Verzug. In diesem Fall hat er Elli für das Jahr Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt Elli vorbehalten.
7.4 Das Entgelt ist in EURO zu entrichten.
8 Zugang zu der Ladeinfrastruktur, Pflichten des Kunden
8.1 Der Kunde gestattet Elli und/oder dem Installationspartner den Zugang zu dem Grundstück sowie der Ladeinfrastruktur nach vorheriger Absprache, wenn dies für die Durchführung der Installations-Services erforderlich ist. Der Zugang zu dem Grundstück umfasst auch den Zugang zu Schaltkästen, Verteilerkasten und Trafohäusern.
8.2 Der Kunde ist insbesondere verpflichtet, den Zugang zu dem Sicherungskasten sicherzustellen und ggf. betroffene Arbeitsflächen frei zu räumen.
8.3 Sofern sich die Ladeinfrastruktur des Kunden auf dem Gelände eines Dritten oder in einem Wohnkomplex befindet, wird der Kunde alle zumutbaren und erforderlichen Maßnahmen ergreifen, um auch hier einen Zugang gemäß Ziff. 8.1 zu der Ladeinfrastruktur sicherzustellen, damit Elli und/oder der Installationspartner die Installations-Services ordnungsgemäß ausführen kann. Der Kunde hat hier insbesondere den Zugang zur Hauptverteilung sicherzustellen und dies ggf. mit dem zuständigen Hausmeister/der zuständigen Hausverwaltung zu koordinieren.
8.4 Je nach Art der Ladeinfrastruktur kann es für die Installation und ordnungsgemäße Funktion bzw. Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur erforderlich sein, dass der Kunde Elli und/oder dem Installationspartner Zugang zu seinem Internet-Anschluss gewährt. Der Kunde gestattet Elli und/oder dem Installationspartner die Nutzung seines W-LANs, wenn dies für die Einrichtung der Ladeinfrastruktur erforderlich ist.
9 Haftung
9.1 Auf Schadensersatz haftet Elli – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Elli, vorbehaltlich gesetzlicher Haftungsbeschränkungen (z.B. Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten; unerhebliche Pflichtverletzung), nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist Elli´s Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.2 Die sich aus Ziff. 9.1 ergebenden Haftungsbeschränkungen gelten auch bei Pflichtverletzungen durch bzw. zugunsten von Personen, deren Verschulden Elli nach gesetzlichen Vorschriften zu vertreten hat. Sie gelten nicht, soweit Elli einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie übernommen hat und für Ansprüche des Kunden nach dem Produkthaftungsgesetz.
9.3 Elli haftet nicht für unvorhersehbare mittelbare Schäden, Mangelfolgeschäden oder entgangenen Gewinn, es sei denn, es liegt ein Fall von Ziff. 9.1 vor.
9.4 Wegen einer Pflichtverletzung, die nicht in einem Mangel besteht, kann der Kunde nur zurücktreten oder kündigen, wenn Elli die Pflichtverletzung zu vertreten hat. Ein freies Kündigungsrecht des Kunden (insbesondere gem. §§ 650, 648 BGB) wird ausgeschlossen. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Voraussetzungen und Rechtsfolgen.
10 Schlussbestimmungen
Auf Verträge zwischen Elli und dem Kunden findet das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung. Für den Fall, dass der Kunde Verbraucher ist, bleiben die gesetzlichen Vorschriften zur Beschränkung der Rechtswahl und zur Anwendbarkeit zwingender Vorschriften insbesondere des Staates, in dem der Kunde als Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt. Vorrangige gesetzliche Vorschriften, insbesondere zu ausschließlichen Zuständigkeiten, bleiben in diesem Fall ebenfalls unberührt.
11 Streitbeilegung
Elli ist weder bereit noch verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand Januar 2022